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Schiedsgericht der Immobilienwirtschaft
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Schiedsgerichtsordnung
Das Verfahren vor einem Schiedsgericht ist ähnlich wie bei staatlichen Gerichten geregelt. Im Unterschied zu staatlichen Gerichten folgt das Schiedsgericht der Schweizer Immobilienwirtschaft jedoch nicht einer für alle Gerichte gleichlautenden Ordnung, sondern wendet eine auf die Immobilienbranche bezogene Verfahrensordnung an.

Straffe Verfahrensabläufe, die eine effiziente Streiterledigung ermöglichen sowie der hohe Grad an Diskretion des Schiedsgerichts, den staatliche Gerichte wegen des Öffentlichkeitsprinzips nicht im selben Mass bieten können, sind weitere wertvolle Eigenschaften dieser Verfahrensordnung.

Die Schiedsgerichtsordnung der Schweizer Immobilienwirtschaft steht seit dem 1. Januar 2005 allen Marktteilnehmern und Akteuren der Schweizer Immobilienwirtschaft sowie internationalen Parteien zur Verfügung. Die Parteien müssen einzig diese Schiedsgerichtsordnung mittels einer Schiedsklausel (Musterschiedsklausel)  in die jeweiligen Verträge übernehmen oder nach aus-gebrochenem Konflikt mittels einer Parteivereinbarung für anwendbar erklären.

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